>> de | en | fr | N° 19-2007 / 05.03.2007 | |
LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN FÜR DAS JAHR 2006 VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUGELASSENEN BEAMTEN Nach der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für das Leistungsnachweisverfahren für das Jahr 2006 (Verwaltungsmitteilung Nr. 10-2007) wurden 959 unterzeichnete Bewerbungen registriert. Die Beamten und Beamtinnen, die sich für das Leistungsnachweisverfahren 2006 beworben haben, sind aufgefordert, von den folgenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen:
Die vorläufige Liste der 874 Beamten und Beamtinnen , deren Bewerbung als zulässig gilt, ist beigefügt. Zugelassen sind jene Bewerber, die jedes der beiden folgenden Kriterien erfüllen: Zur Erinnerung: die Zulassungskriterien sind in Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses der Kommission vom 22. Juni 2005 festgelegt. Die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen für das Leistungsnachweisverfahren 2006 wurden im Einzelnen in einem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 2. Februar 2007 festgelegt.
Jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet hat, kann in der Rubrik "Leistungsnachweisverfahren" in Sysper2 (über "Berechnungen" und danach "Valorisation") überprüfen, inwieweit die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben berücksichtigt wurden und zu welchem Resultat dies geführt hat. Beamte, die sich beworben haben und die der Meinung sind, die in Absatz 1 genannten Kriterien zu erfüllen, jedoch nicht auf der im Anhang beigefügten Liste erscheinen, können binnen zehn Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorliegenden Verwaltungsmitteilung Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren einlegen. Dieser Einspruch muss über Sysper2 im Dossier "Leistungsnachweisverfahren" erfolgen. Der Einspruch ist zu begründen. Zu diesem Zweck müssen Sie auf "Einspruch erheben" klicken, woraufhin ein freies Feld erscheint, in das Sie alle Ihre Bemerkungen eintragen können. Zur weiteren Begründung des Einspruchs müssen Unterlagen beigefügt werden; ("Anlagen" anklicken")(1) . Hat der Beamte dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2, so kann er seinen Einspruch mittels eines mit Begründung versehenen Vermerks an folgende Anschrift senden: Europäische KommissionDieser Vermerk ist innerhalb von zehn Arbeitstagen (siehe oben) einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels. Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss gibt die Anstellungsbehörde eine gegebenenfalls geänderte Liste der zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassenen Beamten und Beamtinnen bekannt. Nach der Zulassungsphase wird eine Rangfolge erstellt der zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassenen Kandidaten, um die Beamten und Beamtinnen auszuwählen, die berechtigt sind, an dem von der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) im Jahr 2007 durchgeführten Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Die Punkte werden dabei wie folgt erteilt:
Gemäß dieser Rangordnung wird eine Liste je Schwerpunktbereich erstellt (auf Grundlage der vom Bewerber zum Zeitpunkt des Einreichens der Bewerbung getroffenen Auswahl). Das vorläufige Verzeichnis der bestplazierten Kandidaten und Kandidatinnen wird Anfang April 2007. Für die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2006 erworbene Berufserfahrung werden die Kandidaten, deren Name auf der vorläufigen Liste der Beamten erscheint, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind, von der GD ADMIN aufgefordert, Bescheinigungen zu erbringen, die vom Leiter des Personalreferats der Dienststelle(n) unterzeichnet ist, wo sie die Erfahrung erworben haben. Ein Muster für die zu unterzeichnende Bescheinigung wird den betreffenden Bewerbern und Bewerberinnen rechtzeitig zugesandt. Informationsveranstaltungen zum Fortbildungsprogramm werden von der Europäischen Verwaltungsakademie am 3/5/07 (in Brüssel) und am 4/5/07 (in Luxemburg) abgehalten. Das Fortbildungsprogramm findet in zwei Blöcken statt: der erste Block beginnt am 30. Mai und endet am 22. Juni 2007. Der zweite Block findet ab dem 20. September (Luxemburg) und 24. September (Brüssel) bis zum 16. Oktober 2007 statt. Die Kurse werden auf Französisch und Englisch abgehalten. Um jegliche Benachteiligung aus sprachlichen zu vermeiden, ist es dem teilnehmenden Beamten nicht gestattet, die Kurse in der eigenen Hauptsprache zu belegen. Informationen zum Terminplan und Inhalt des Fortbildungsprogrammes finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS). Anhang: Liste der zugelassenen Bewerber ____________________ |
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Verfasser: ADMIN A6 |