>> de | en | fr  N° 19-2007 / 05.03.2007
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN FÜR DAS JAHR 2006

VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUGELASSENEN BEAMTEN

Nach der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für das Leistungsnachweisverfahren für das Jahr 2006 (Verwaltungsmitteilung Nr. 10-2007) wurden 959 unterzeichnete Bewerbungen registriert. Die Beamten und Beamtinnen, die sich für das Leistungsnachweisverfahren 2006 beworben haben, sind aufgefordert, von den folgenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen:

  1. Vorläufiges Verzeichnis der Beamten und Beamtinnen, die als zum Leistungsnachweisverfahren zugelassen gelten

    Die vorläufige Liste der 874 Beamten und Beamtinnen , deren Bewerbung als zulässig gilt, ist beigefügt.

    Zugelassen sind jene Bewerber, die jedes der beiden folgenden Kriterien erfüllen:
     
    1. Sie verfügen zum 31. Dezember 2007 über ein Mindestdienstalter in der Laufbahngruppe ex-B* (Laufbahnschiene AST ohne Laufbahnbeschränkung) oder höher, als Beamter oder Zeitbediensteter ab der Besoldungsgruppe 5:
       
      • von 3 Jahren, falls sie im Besitz eines Hochschulabschlusses sind (Universitätsausbildung mit einer Mindestdauer von 3 Jahren); oder
         
      • von 6 Jahren bei einem niedrigerem Bildungsabschluss.

      Das als Zeitbediensteter erworbene Dienstalter wird nur dann berücksichtigt, wenn zwischen den Dienstzeiten als Zeitbedienster und Beamter keine Unterbrechung bestand. Dienstalter, das in der Laufbahnschiene AST mit Laufbahnbeschränkung erworben wurde (Laufbahnschiene ex-C* und ex-D*) und Zeiträume von Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP) werden nicht berücksichtigt.
       

    2. Das Potenzial, Aufgaben der Funktion 'Administrator' wahrzunehmen, ist in der Rubrik 'Potenzial' der Beurteilung für das Jahr 2004 oder das Jahr 2005 positiv beurteilt worden.

    Zur Erinnerung: die Zulassungskriterien sind in Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses der Kommission vom 22. Juni 2005 festgelegt. Die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen für das Leistungsnachweisverfahren 2006 wurden im Einzelnen in einem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 2. Februar 2007 festgelegt.

    WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BEWERBERINNEN UND BEWERBER

    Sie werden darauf hingewiesen, dass die Zulassung auf Grundlage der Angaben im Bewerbungsbogen erfolgt ist. Im derzeitigen Verfahrensstadium sind diese Angaben noch nicht überprüft worden.

    Wie aus dem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen hervorgeht, werden die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben von der GD ADMIN für die bestplazierten Bewerber systematisch überprüft. Wird dabei festgestellt, dass diese Angaben nicht mit den Einträgen in der Personalakte übereinstimmen, gilt die Bewerbung als nicht zulässig.

    Die beigefügte Liste wird daher vorbehaltlich der oben genannten Überprüfungen veröffentlicht.


  2. Verfahren für die Zulassung einer Bewerbung

    Jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet hat, kann in der Rubrik "Leistungsnachweisverfahren" in Sysper2 (über "Berechnungen" und danach "Valorisation") überprüfen, inwieweit die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben berücksichtigt wurden und zu welchem Resultat dies geführt hat.
     
  3. Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren

    Beamte, die sich beworben haben und die der Meinung sind, die in Absatz 1 genannten Kriterien zu erfüllen, jedoch nicht auf der im Anhang beigefügten Liste erscheinen, können binnen zehn Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorliegenden Verwaltungsmitteilung Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren einlegen.

    Dieser Einspruch muss über Sysper2 im Dossier "Leistungsnachweisverfahren" erfolgen. Der Einspruch ist zu begründen. Zu diesem Zweck müssen Sie auf "Einspruch erheben" klicken, woraufhin ein freies Feld erscheint, in das Sie alle Ihre Bemerkungen eintragen können. Zur weiteren Begründung des Einspruchs müssen Unterlagen beigefügt werden; ("Anlagen" anklicken")(1) .

    Hat der Beamte dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2, so kann er seinen Einspruch mittels eines mit Begründung versehenen Vermerks an folgende Anschrift senden:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 « Einspruch – Leistungsnachweisverfahren »
    MO 34 5/15
    B-1049 Bruxelles
    Dieser Vermerk ist innerhalb von zehn Arbeitstagen (siehe oben) einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

    Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss gibt die Anstellungsbehörde eine gegebenenfalls geänderte Liste der zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassenen Beamten und Beamtinnen bekannt.
     
  4. Nächste Etappe des Verfahrens

    Nach der Zulassungsphase wird eine Rangfolge erstellt der zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassenen Kandidaten, um die Beamten und Beamtinnen auszuwählen, die berechtigt sind, an dem von der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) im Jahr 2007 durchgeführten Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Die Punkte werden dabei wie folgt erteilt:

    Berufliche Erfahrung

    – Bei den Gemeinschaftsorganen
    – In einem der 7 Schwerpunktbereiche
    – Vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2006
    – Als Beamter oder Zeitbediensteter (selbst bei Unterbrechung zwischen den jeweiligen Zeiträumen)
    – In der Laufbahngruppe ex-B* oder höher
    – Maximal 17 Punkte
    – Quelle: im Bewerbungsbogen gemachte Angaben unter "Erfahrung Typ2"

     

    Zwischen 01/01/1997 und 31/12/2000

    1,25 Punkte je vollständigem Jahr
    (und 1,25/12 je vollständigem Monat)

    Zwischen  01/01/2001 und 31/12/2006

    2 Punkte je vollständigem Jahr
    (et 2/12 je vollständigem Monat)

    Ausbildungsniveau

    – In einem der 7 Schwerpunktbereiche
    – Quelle: im Bewerbungsbogen gemachte Angaben unter "Ausbildung"

     

    Kurzzeitstudiumsabschluss oder höherer Abschluss

    3 Punkte

    Niedrigerer Bildungsabschluss

    0 Punkte

    Gesamtnoten der 4 letzten Beurteilungen (REC/CDR)

    – Quelle: Sysper2

     

    Jährliche Beurteilung 2001-02

    Durchschnitt
    (ohne anteilige Berechnungen)

    Jährliche Beurteilung 2003

    Jährliche Beurteilung 2004

    Jährliche Beurteilung 2005


    Gemäß dieser Rangordnung wird eine Liste je Schwerpunktbereich erstellt (auf Grundlage der vom Bewerber zum Zeitpunkt des Einreichens der Bewerbung getroffenen Auswahl). Das vorläufige Verzeichnis der bestplazierten Kandidaten und Kandidatinnen wird Anfang April 2007.

    Für die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2006 erworbene Berufserfahrung werden die Kandidaten, deren Name auf der vorläufigen Liste der Beamten erscheint, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind, von der GD ADMIN aufgefordert, Bescheinigungen zu erbringen, die vom Leiter des Personalreferats der Dienststelle(n) unterzeichnet ist, wo sie die Erfahrung erworben haben. Ein Muster für die zu unterzeichnende Bescheinigung wird den betreffenden Bewerbern und Bewerberinnen rechtzeitig zugesandt.
     
  5. Wichtige Mitteilung betreffend des Fortbildungsprogrammes 'Leistungsnachweisverfahren 2007'

    Informationsveranstaltungen zum Fortbildungsprogramm werden von der Europäischen Verwaltungsakademie am 3/5/07 (in Brüssel) und am 4/5/07 (in Luxemburg) abgehalten.

    Das Fortbildungsprogramm findet in zwei Blöcken statt: der erste Block beginnt am 30. Mai und endet am 22. Juni 2007. Der zweite Block findet ab dem 20. September (Luxemburg) und 24. September (Brüssel) bis zum 16. Oktober 2007 statt.

    Die Kurse werden auf Französisch und Englisch abgehalten. Um jegliche Benachteiligung aus sprachlichen zu vermeiden, ist es dem teilnehmenden Beamten nicht gestattet, die Kurse in der eigenen Hauptsprache zu belegen.

    Informationen zum Terminplan und Inhalt des Fortbildungsprogrammes finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS).

Anhang: Liste der zugelassenen Bewerber

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Footnotes

(1) Sysper2 ist kein Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen deshalb, den Text des Einspruches in Word zu verfassen und ihn in Sysper2 mittels der "copy/paste"-Funktion in das entsprechende Feld zu übertragen.

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   Verfasser: ADMIN A6