>> de | en | fr  N° 43-2010 / 15.07.2010
 

Verteilung der Zuständigkeiten in der GD HR

– Änderung –

Mit Beschluss vom 3. Februar 2010(1) hat die Generaldirektorin der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit (GD HR) die Zuständigkeiten der Dienststellen innerhalb der GD HR festgelegt, Befugnisse der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde wahrzunehmen.

In der Zwischenzeit hat der Beschluss der Kommission K (2010) 3680 vom 15. Juni 2010(2) die Verteilung der Zuständigkeiten als Anstellungsbehörde zwischen den verschiedenen Dienststellen der Kommission neu geregelt. Im Vorgriff auf eine umfassendere Überarbeitung der Befugnisweiterübertragungen innerhalb der GD HR ergänzt der nachstehend veröffentlichte Beschluss den Anhang zum Beschluss vom 3. Februar 2010 um eine neue Subdelegation in Bezug auf interinstitutionelle Stellenausschreibungen.

BESCHLUSS DER GENERALDIREKTORIN
FÜR HUMANRESSOURCEN UND SICHERHEIT ZUR ÄNDERUNG
IHRES BESCHLUSSES VOM 3. FEBRUAR 2010 ÜBER
DIE AUSÜBUNG DER BEFUGNISSE, DIE DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE UND DER ZUM ABSCHLUSS VON DIENSTVERTRÄGEN ERMÄCHTIGTEN BEHÖRDE ÜBERTRAGEN SIND

Die Generaldirektorin für Humanressourcen und Sicherheit -

gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 6 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten,

gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 15. Juni 2010(3) über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 dieses Beschlusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

  1. Mit Wirkung vom 3. Februar 2010 ist die Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit (GD HR) neu geregelt worden.
     
  2. Der vorgenannte Kommissionsbeschluss hat die Verantwortung für die Entscheidung über interinstitutionelle Stellenausschreibungen dem Generaldirektor für Humanressourcen und Sicherheit übertragen. Es erscheint angezeigt, diese Zuständigkeit auf die geeigneten Dienststellen innerhalb der GD HR weiter zu übertragen -

beschließt:

Artikel 1

Im Anhang zu dem Beschluss des Generaldirektors für Humanressourcen und Sicherheit vom 3. Februar 2010(4) wird Übersicht I (Besetzung freier Planstellen) durch den Anhang zum vorliegenden Beschluss ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tage seiner Veröffentlichung in elektronischer Form in den Verwaltungsmitteilungen wirksam.

Brüssel, den 13. Juli 2010

(Unterschrift)
Irene SOUKA
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Footnotes

(1) Verwaltungsmitteilung Nr. 16-2010 vom 1. März 2010; berichtigt durch Beschluss vom 8. April 2010, Verwaltungsmitteilung Nr. 24-2010 vom 21. April 2010; geändert durch Beschluss vom 2. Juni 2010, Verwaltungsmitteilung Nr. 32-2010 vom 9. Juni 2010.
(2) Verwaltungsmitteilung Nr. 36-2010 vom 23. Juni 2010.
(3) K (2010) 3680; Verwaltungsmitteilung Nr. 36-2010 vom 23. Juni 2010.
(4) Verwaltungsmitteilung Nr. 16-2010 vom 1. März 2010; berichtigt durch Beschluss vom 8. April 2010, Verwaltungsmitteilung Nr. 24-2010 vom 21. April 2010; geändert durch Beschluss vom 2. Juni 2010, Verwaltungsmitteilung Nr. 32-2010 vom 9. Juni 2010.

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   Verfasser: HR.D.1