Verteilung der Zuständigkeiten in der GD HR
– Änderung –
Mit Beschluss vom 3. Februar 2010(1)
hat die Generaldirektorin der Generaldirektion Humanressourcen und
Sicherheit (GD HR) die Zuständigkeiten der Dienststellen innerhalb der GD
HR festgelegt, Befugnisse der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss von
Dienstverträgen ermächtigten Behörde wahrzunehmen.
In der Zwischenzeit hat der Beschluss der Kommission K (2010) 3680 vom 15.
Juni 2010(2)
die Verteilung der Zuständigkeiten als Anstellungsbehörde
zwischen den verschiedenen Dienststellen der Kommission neu geregelt. Im
Vorgriff auf eine umfassendere Überarbeitung der
Befugnisweiterübertragungen innerhalb der GD HR ergänzt der nachstehend
veröffentlichte Beschluss den Anhang zum Beschluss vom 3. Februar 2010 um
eine neue Subdelegation in Bezug auf interinstitutionelle
Stellenausschreibungen.
BESCHLUSS DER GENERALDIREKTORIN
FÜR HUMANRESSOURCEN UND SICHERHEIT ZUR ÄNDERUNG
IHRES BESCHLUSSES VOM 3. FEBRUAR 2010 ÜBER
DIE AUSÜBUNG DER BEFUGNISSE, DIE DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE UND DER ZUM
ABSCHLUSS VON DIENSTVERTRÄGEN ERMÄCHTIGTEN BEHÖRDE ÜBERTRAGEN SIND
Die Generaldirektorin für Humanressourcen und Sicherheit -
gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen
Union,
gestützt auf Artikel 6 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen
Bediensteten,
gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 15. Juni 2010(3)
über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und
der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind,
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 dieses Beschlusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- Mit Wirkung vom 3. Februar 2010 ist die Ausübung der Befugnisse der
Anstellungsbehörde und der zum Abschluss von Dienstverträgen
ermächtigten Behörde in der Generaldirektion Humanressourcen und
Sicherheit (GD HR) neu geregelt worden.
- Der vorgenannte Kommissionsbeschluss hat die Verantwortung für die
Entscheidung über interinstitutionelle Stellenausschreibungen dem
Generaldirektor für Humanressourcen und Sicherheit übertragen. Es
erscheint angezeigt, diese Zuständigkeit auf die geeigneten
Dienststellen innerhalb der GD HR weiter zu übertragen -
beschließt:
Artikel 1
Im Anhang zu dem Beschluss des Generaldirektors für Humanressourcen und
Sicherheit vom 3. Februar 2010(4)
wird Übersicht I (Besetzung freier Planstellen) durch den
Anhang zum vorliegenden Beschluss
ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tage seiner Veröffentlichung in elektronischer
Form in den Verwaltungsmitteilungen wirksam.
Brüssel, den 13. Juli 2010
(Unterschrift)
Irene SOUKA
_________
Footnotes
(1)
Verwaltungsmitteilung Nr. 16-2010 vom 1. März 2010; berichtigt durch
Beschluss vom 8. April 2010,
Verwaltungsmitteilung Nr. 24-2010 vom 21. April 2010; geändert durch
Beschluss vom 2. Juni 2010,
Verwaltungsmitteilung Nr. 32-2010 vom 9. Juni 2010.
(2)
Verwaltungsmitteilung Nr. 36-2010 vom 23.
Juni 2010.
(3) K (2010) 3680;
Verwaltungsmitteilung Nr. 36-2010 vom 23.
Juni 2010.
(4)
Verwaltungsmitteilung Nr. 16-2010 vom 1. März 2010; berichtigt durch
Beschluss vom 8. April 2010,
Verwaltungsmitteilung Nr. 24-2010 vom 21. April 2010; geändert durch
Beschluss vom 2. Juni 2010,
Verwaltungsmitteilung Nr. 32-2010 vom 9. Juni 2010. |