>> de | en | fr | N° 16-2010 / 01.03.2010 | |
Neuverteilung der Zuständigkeiten in der GD HR Nachfolgend wird der Beschluss des Generaldirektors für Humanressourcen
und Sicherheit veröffentlicht, mit dem die Verteilung der Zuständigkeiten
in Personalangelegenheiten in der GD HR (und zwar für das Personal der GD
sowie der übrigen Dienststellen der Kommission) festgelegt wird. Der
Beschluss ergeht im Anschluss an die Umbenennung der früheren GD ADMIN und
an die Neuordnung der GD zum 1. Januar 2010. Er wird nochmals überarbeitet
werden, sobald ein neuer Beschluss der Kommission zur Übertragung von
Zuständigkeiten der Anstellungsbehörde, der sich in Vorbereitung befindet,
angenommen ist.
Während der nachstehend veröffentlichte Beschluss kurz vor seiner Annahme stand, hat die Kommission eine nochmalige Änderung ihres im dritten Bezugsvermerk erwähnten Beschlusses über die Übertragung von Befugnissen der Anstellungsbehörde verabschiedet. Auf den neuesten Stand gebracht, lautet die Bezugnahme "Beschluss der Kommission vom 30. November 2007, zuletzt geändert durch den Beschluss vom 19. Januar 2010", K(2010)184, Verwaltungsmitteilung Nr. 13-2010 vom 9. Februar 2010. BESCHLUSS Der Generaldirektor für Humanressourcen und Sicherheit -
beschließt: Artikel 1 Die dem Generaldirektor für Personal und Verwaltung durch den Beschluss der Kommmission C(2007) 5730 vom 30. November 2007 in der geänderten Fassung übertragenen Befugnisse werden mit diesem Beschluss unter den im Anhang festgelegten Bedingungen auf die Direktoren und Referatsleiter der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit weiterübertragen. Artikel 2 Der Beschluss des Generaldirektors für Personal und Verwaltung vom 1. Februar 2007 (3) über die Weiterübertragung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut der Beamten und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. (1) C(2007) 5730;
Verwaltungsmitteilung Nr. 57-2007
vom 6. Dezember 2007. |
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Verfasser: HR.D.1 |