Informations Administratives 20.10.1999 | Spécial COMMISSION, BRUXELLES+ Bureaux dans l'Union |
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Aufgrund der Annullierung der Wahl vom 9., 10. und 11. März 1999 für die Personalvertretung, örtliche Sektion Brüssel durch die Kommission am 29. September und entsprechend der Entscheidung des Generaldirektors für Personal und Verwaltung vom 5. Oktober 1999 finden die Wahlen am 30. November sowie am 1. und 2. Dezember 1999 statt. Die vom Wahlvorstand festgelegten Öffnungszeiten der Wahllokale sind Anlage 2 zu entnehmen. Ist nach Ablauf der drei Wahltage die erforderliche Wahlbeteiligung nicht erreicht, so verlängert sich die Wahlperiode automatisch um zehn Werktage, also vom 3. bis 16. Dezember 1999 (Artikel 14 Buchstabe d der Wahlordnung). Die Wahlberechtigten können nur einmal ihre Stimme abgeben, andernfalls ist ihre Stimme ungültig. Die vorläufige Unterbringung der festen Wahllokale ist Anlage 2 zu entnehmen. Für einige andere Dienstgebäude wird ein mobiles Wahllokal eingesetzt. Wann es für die einzelnen Dienstgebäude geöffnet ist, wird rechtzeitig mitgeteilt. Während einer etwaigen zusätzlichen Wahlperiode von zehn Werktagen stehen vier feste Wahllokale sowie ein mobiles Wahllokal zur Verfügung. Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Für die übrigen in die Zuständigkeit der örtlichen Sektion Brüssel fallenden Dienstorte wird eine Briefwahl durchgeführt. Die Stimmzettel müssen beim Wahlleiter spätestens am 2. Dezember 1999 um 17.30 Uhr eingehen (Artikel 14 Buchstabe c). Wahlberechtigt sind Personen, die - in Brüssel dienstlich verwendet werden; - in einem Mitgliedstaat, anderswo als in Brüssel und außerhalb der folgenden Orte bzw. Länder dienstlich verwendet werden: Luxemburg, Ispra, Karlsruhe, Geel, Petten, Culham, Sevilla und Frankreich. Das Wählerverzeichnis wurde am 8. Oktober 1999 in allen Dienstgebäuden der Kommission in Brüssel ausgehängt und den an Dienstorten außerhalb Brüssels diensttuenden Beamten und sonstigen Bediensteten zur Kenntnis gebracht. Die Einspruchsfrist läuft am 20. Oktober ab; nach Ablauf der Frist für die Antwort des Generaldirektors auf etwaige Einsprüche am 25. Oktober gilt das Verzeichnis als festgestellt. Wahlberechtigt sind nur die in dem Wählerverzeichnis aufgeführten Personen. Die Stimmabgabe kann auf zwei Arten erfolgen. Der Wähler a) gibt seine Stimme für eine Liste ab. In diesem Fall hat er das Kästchen unter der Nummer und der Kurzbezeichnung der entsprechenden Liste anzukreuzen (Listenstimme); b) oder er gibt seine Stimme höchstens 27 Bewerbern und ihren Stellvertretern, die er aus einer oder mehreren Listen auswählt. In diesem Fall hat er das Kästchen neben dem Namen des von ihm gewählten Bewerbers anzukreuzen; es dürfen so höchstens 27 Bewerber gewählt werden (Vorzugsstimme). Gibt ein Wähler eine Listenstimme ab und kreuzt außerdem Bewerber dieser Liste an, so werden ausschließlich die Vorzugstimmen gezählt. Jede sonstige Eintragung, Unterschrift, Streichung oder Kennzeichnung auf dem Stimmzettel ist unzulässig und hat die Ungültigkeit des Stimmzettels zur Folge. Die Stimmabgabe per Telefon, Fernkopie, elektronische Post oder sonstige Datenübertragungsmittel ist unzulässig. Vorzeitige Stimmabgabe Wahlberechtigte mit Dienstort Brüssel, die voraussichtlich nicht an der Wahl am 30. November sowie am 1. und 2. Dezember 1999 teilnehmen können (Dienstreise, Urlaub usw.), erhalten in der Zeit vom 15. - 26. November 1999 (von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr) gegen Vorlage ihres Dienstausweises beim Wahlvorstand (RP3-6/1 - Tel. 66443/66552, - R400 : DG9-BXL Bureau électoral) einen Stimmzettel. Dieser ist an Ort und Stelle auszufüllen und in die bereitgestellte Wahlurne zu werfen. Briefwahl a) Wahlberechtigten, die nicht in Brüssel dienstlich verwendet werden, jedoch in die Zuständigkeit der örtlichen Sektion Brüssel fallen, wird ein Stimmzettel zugestellt. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Stimmzettel (vgl. Punkt 6) muß beim Wahlvorstand (RP3-6/1 -, 200 rue de la Loi, 1049 Brüssel) spätestens am 2. Dezember 1999 um 17.30 Uhr eingehen. b) Wahlberechtigten mit Dienstort Brüssel, die wegen Krankheit nicht an der Wahl am 30. November sowie am 1. und 2. Dezember 1999 teilnehmen können, wird auf Anfrage ein Stimmzettel zugeschickt. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Stimmzettel (vgl. Punkt 6) muß beim Wahlvorstand (RP3-6/1, 200 rue de la Loi, 1049 Brüssel - Tel. 296.64.43/296.65.52 - R400 : DG9-BXL Bureau électoral) spätestens am 2. Dezember 1999 um 17.30 Uhr eingehen. Für die Briefwahl sind drei Umschläge zu verwenden: - Der innere Umschlag, der keinerlei Aufschrift trägt, enthält den Stimmzettel; - der mittlere Umschlag ist mit der Personalnummer, dem Namen sowie der Unterschrift des Wahlberechtigten versehen; - der äußere Umschlag ist an den Wahlleiter adressiert: Herr Didier Hespel, RP3-6/1 - 200 rue de la Loi, 1049 Brüssel. Gemäß der Entscheidung des Generaldirektors für Personal und Verwaltung vom 5. Oktober 1999 können in die mit Datum vom 4. Februar eingereichten Listen neue Bewerbungen aufgenommen werden, um die Listen zu aktualisieren; die Änderungen sind bis spätestens 28. Oktober 1999 um 17.30 Uhr schriftlich beim Wahlvorstand einzureichen (RP3-6/1 , 200 rue de la Loi, 1049 Brüssel). Auf den Vorschlägen ist unbedingt die Personalnummer jedes neuen Bewerbers/jeder neuen Bewerberin anzugeben. Ein und dieselbe Person darf nur auf einer Liste aufgeführt werden. Jede Änderung einer Liste muß mit der Unterschrift des Spitzenkandidaten/der Spitzenkandidatin für das Amt des Mandatsträgers versehen sein. Im Rahmen der Überprüfung der Wahlvorschläge (Art. 7 der Wahlordnung) ist auf Wunsch des Wahlvorstands jeder neuen Bewerbung eine Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, daß die für das Amt des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds aufgestellten Personen ihre Kandidatur annehmen.
Mitglieder des Wahlvorstands
Der Wahlvorstand ist bis zum Ende der Wahl jeden Werktag von 9-17.30 Uhr zu erreichen.
Vorläufiges Verzeichnis der Wahllokale Belliard 7 Belliard 28 Breydel Breydel II Beaulieu 5 Beaulieu 29 CCAB Charlemagne (Eingang) Charlemagne (Restaurant) Cortenberg 1 Cortenberg 150 CSTM 2 Demot 24 Genève 1 Genève 12 Guimard Joseph II 27 Joseph II 99 Loi 130 (Eingang) Loi 102 (Eingang Restaurant) Loi 86 Montoyer 34 Montoyer 75 Nerviens 85 Science 15 Science 27 (Cafeteria) SDME Tervueren Triangle Triomphe Mobiles Wahllokal Die Wahllokale sind von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet, ausgenommen die Wahllokale bei den Cafeterias und Restaurants, deren Öffnungszeiten sich nach den Öffnungszeiten für letztere richten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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